Ab dem 20.06.2021 ist kein Negativtest mehr erforderlich. Die Rückverfolgung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer muss aber weiterhin durch die Listen rückverfolgbar sein.
Ab dem 20.06.2021 ist kein Negativtest mehr erforderlich. Die Rückverfolgung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer muss aber weiterhin durch die Listen rückverfolgbar sein.